Preise

Vereinsbeitäge

Aufnahnepauschale

Die Aufnahmegebühr wird mit der ersten Mitgliedbeitragszahlung eingezogen (oder erfolgt auf Antrag in Raten)

60€

Kinder 

bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres 

beitragsfrei

Jugendliche

bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres

Mitglieder ab dem 18. Lebensjahr mit Nachweis über beruflichen Erstausbildung/ Studium

2 €/Monat

Volljährige Mitglieder

10€/Monat

Ehepaare und Lebensgemeinschaften

(eingetragene Partner im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes)

16€/Monat

Mitglieder, die Arbeitslosengeld beziehen 

(auf Antrag)(eingetragene Partner im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes)

2€/Monat

Bei Änderungen der persönlichen Verhältnisse bezüglich des Mitgliedsbeitrages ist selbständig umgehend und schriftlich der Vorstand zu informieren Die Beitragszahlung erfolgt im Einzugsverfahren jeweils im 1. und 3. Quartal. Über Ausnahmen bezüglich der Beitragserhebung entscheidet der Vorstand.

Dienstleistungen / Vermittlungen

Erster Service

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100 €

Zweiter Service

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200 €

Dritter Service

Voluptas sit aspernatur aut odit

400 €

Vierter Service

Ratione voluptatem sequi nesciunt

600 €