Preise
Vereinsbeitäge
Aufnahnepauschale
Die Aufnahmegebühr wird mit der ersten Mitgliedbeitragszahlung eingezogen (oder erfolgt auf Antrag in Raten)
60€
Kinder
bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres
beitragsfrei
Jugendliche
bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres
Mitglieder ab dem 18. Lebensjahr mit Nachweis über beruflichen Erstausbildung/ Studium
2 €/Monat
Volljährige Mitglieder
10€/Monat
Ehepaare und Lebensgemeinschaften
16€/Monat
Mitglieder, die Arbeitslosengeld beziehen
(auf Antrag)(eingetragene Partner im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes)
2€/Monat
Bei Änderungen der persönlichen Verhältnisse bezüglich des Mitgliedsbeitrages ist selbständig umgehend und schriftlich der Vorstand zu informieren Die Beitragszahlung erfolgt im Einzugsverfahren jeweils im 1. und 3. Quartal. Über Ausnahmen bezüglich der Beitragserhebung entscheidet der Vorstand.
Dienstleistungen / Vermittlungen
Erster Service
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100 €
Zweiter Service
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200 €
Dritter Service
Voluptas sit aspernatur aut odit
400 €
Vierter Service
Ratione voluptatem sequi nesciunt
